Kabinett verabschiedet 8. Thüringer Krankenhausplan

Thüringer Krankenhausplan 2024: Neue Planungssystematik und Leistungsgruppen

Der 8. Thüringer Krankenhausplan, der am 19. Juni 2024 einstimmig vom Thüringer Krankenhausplanungsausschuss beschlossen wurde, bringt eine wichtige Neuerung: die Umstellung der Planungssystematik. Diese wird, im Hinblick auf die geplante Bundesreform, für die somatischen Bereiche von den bisherigen Fachrichtungen auf Leistungsgruppen umgestellt.

Die „Kleine Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ hat bereits die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Planung geschaffen. Ein externes Gutachten zur Vorbereitung des neuen Plans nutzt erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen als Grundlage, die im Wesentlichen für die Bundesreform als geeint gelten.

Der neue Krankenhausplan gilt von 2024 bis 2030 und stellt einen wesentlichen Schritt zur Modernisierung und Anpassung der Krankenhausversorgung in Thüringen dar, um den zukünftigen Anforderungen und Reformen gerecht zu werden.