Intersektorale Versorgung – sektorenverbindende Lösungsansätze oder Verschiebung der Sektorengrenze?

Im Koalitionsvertrag von SPD, / und ist ausgeführt: „Um die Ambulantisierung bislang unnötig erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um“ (DRG „diagnosis-related group“). Näheres ist bisher nicht bekannt. In dieser Phase überholt eine andere Reform die Erwartungen, die aus der Koalitionsvereinbarung resultierend auch und gerade für die Versorgung internistischer Krankheitsbilder zwangsläufig entstehen müssen: die Reform von § 115b Sozialgesetzbuch (SGB) V und damit die Überarbeitung des Katalogs ambulant durchführbarer und stationsersetzender Eingriffe. Neu hinzu kommen stationsersetzende Behandlungen zum Katalog, womit die Innere Medizin neben den operativen Leistungen ins Zentrum rücken dürfte. Nach Veröffentlichung des IGES-Gutachtens nach § 115b Abs. 1a SGB V und nach ersten Bewertungen dazu durch die beteiligten Organisationen wird klar, dass es möglicherweise eine Vermischung beider Reformansätze geben wird. Das ist der Grund, warum der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) sich schon vor 2 Jahren mit eigenen Überlegungen in die Diskussion eingebracht hat. Den Patientinnen und Patienten ist es im Grunde egal, ob sie leistungsrechtlich ambulant oder är behandelt werden, und es interessiert sie auch nicht, ob die sie behandelnde Ärztin bzw. der sie behandelnde Arzt in einem Krankenhaus, einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätig ist. Die Hauptsache ist, dass die ärztliche gegeben ist, die Versorgung nach modernen evidenzbasierten Maßstäben erfolgt und ein kompetentes Notfall- und Komplikationsmanagement vorliegt. Das gilt für alle operativen Leistungen und insbesondere auch für alle konservativen und interventionellen Leistungen der Inneren Medizin. Entlang dieser Grundüberlegungen hat der SpiFa mit seinen Verbänden ein Konzept diskutiert, das im Sinne der Koalitionsvereinbarung zur Etablierung eines Versorgungskonzepts unter dem Schlagwort „Hybrid-DRG“ für sich allein steht, von Sektorengrenzen absieht, aber auch in die Überlegungen zu integrierbar ist und notwendigerweise über die Grenzen des Katalogs hinausgeht. […]

Das könnte Dich auch interessieren …