Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung

Dritte Stellungnahme und Empfehlung der für eine moderne und bedarfsgerechte

Die Regierungskommission schlägt eine grundlegende Reform der vor. Sie sieht in dieser Reform einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der Krankenhausversorgung und -. Zugleich versteht sie ihren Vorschlag als einen Baustein für eine sektorenübergreifende Reform der ärztlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland. Die Regierungskommission ist der Auffassung, dass die bislang im -System abgebildete, rein leistungs- und mengenorientierte Vergütung erhebliche Fehlanreize, insbesondere eine sachlich nicht gerechtfertigte Mengenausweitung erzeugt und die Potenziale für eine Ambulantisierung der ärztlichen und pflegerischen Versorgung nicht ausschöpft. Die Kommission geht aber zugleich davon aus, dass Leistungsanreize erhalten bleiben müssen, weil auch eine ausschließlich leistungsunabhängige Vergütung – etwa in Form eines zu 100 Prozent garantierten Budgets oder einer Selbstkostendeckung – Fehlanreize setzt und erhebliche Risiken für eine - und bedarfsgerechte Versorgung sowie finanzielle Risiken für die Kostenträger auslösen würde. Sie schlägt daher neben der leistungsabhängigen Vergütung eine Vorhaltefinanzierung vor, die an Versorgungslevel und Leistungsgruppen gekoppelt ist. Zudem hält sie eine regelmäßige Evaluation und wissenschaftliche Begleitung der Umstellung des Vergütungssystems für unabdingbar. […]

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