Aufschlagszahlung und Bezugsquartal

Mittlerweile kristallisiert sich ein neuer Streitpunkt zwischen Kassen und Krankenhäusern heraus: Die Festlegung von Aufschlagszahlungen hängt von der Beanstandungsquote in einem früheren Quartal ab. Genauer: 2 Quartale vor dem heutigen Quartal.

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