GKinD: Mitaufnahme von Begleitpersonen

Gemeinsame Empfehlung mit der R+V BKK

GKinD und die R+V Betriebskrankenkasse sind überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des gesamten Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. GKinD und die R+V BKK stimmen darin überein, folgende gemeinsame Kriterien anzuwenden, wenn die zur Mitaufnahme einer Begleitperson durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden ist.

Eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson ist in der Regel bei nachfolgend genannten Kriterien anzunehmen:

  • bei Neugeborenen und Säuglingen
  • bei Kindern im Vorschulalter
  • bei Schulkindern bis acht Jahren

Die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson besteht bei älteren Kindern in der Regel beifolgenden Indikationen (keine abschließende Aufzählung):

  • äre Aufnahme als Notfall
  • schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen
  • körperliche oder geistige Behinderungen
  • Angst / Trennungsangst
  • Kinder mit Verständigungsproblemen
  • als Sterbebegleitung
  • pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson

Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die R+V BKK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur erfolgt kurzfristig.

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