Bundessozialgericht überrascht Fachwelt mit Urteil zur Hauptdiagnose
Am 29. August 2023 fällte das Bundessozialgericht ein urteil zur Definition der hauptdiagnose, das die Fachwelt überrascht hat. Die eigentliche Überraschung lag jedoch nicht im Urteil selbst, sondern in den Ausführungen der Urteilsbegründung:
“Liegen ex-post betrachtet schon bei Aufnahme ins krankenhaus mehrere Leiden objektiv vor, die stationär behandlungsbedürftig sind, sind diese vorbehaltlich spezieller Regelungen immer nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten.”
“Das gilt unabhängig davon, welche Leiden bei der Aufnahmeuntersuchung erkannt wurden oder erkennbar waren. Es spielt deshalb keine Rolle, ob der Patient bei der Aufnahme ins Krankenhaus Symptome aufwies, anhand derer die zunächst unerkannt gebliebene Diagnose erkennbar gewesen wäre.”
Dieses Urteil habe weitreichende Konsequenzen für die medizinische praxis und die abrechnung von krankenhausleistungen…