Bundessozialgericht überrascht Fachwelt mit Urteil zur Hauptdiagnose

Am 29. August 2023 fällte das Bundessozialgericht ein zur Definition der , das die Fachwelt überrascht hat. Die eigentliche Überraschung lag jedoch nicht im Urteil selbst, sondern in den Ausführungen der Urteilsbegründung:

“Liegen ex-post betrachtet schon bei Aufnahme ins mehrere Leiden objektiv vor, die är behandlungsbedürftig sind, sind diese vorbehaltlich spezieller Regelungen immer nach dem Grad ihres Ressourcenverbrauchs zu gewichten.”

“Das gilt unabhängig davon, welche Leiden bei der Aufnahmeuntersuchung erkannt wurden oder erkennbar waren. Es spielt deshalb keine Rolle, ob der Patient bei der Aufnahme ins Krankenhaus Symptome aufwies, anhand derer die zunächst unerkannt gebliebene Diagnose erkennbar gewesen wäre.”

Dieses Urteil habe weitreichende Konsequenzen für die medizinische und die von

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