DEKV: Grafik zum Ganzjahresausgleich 2021

Am 9. April 2021 ist die zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser durch das Bundesministerium für Gesundheit () in Kraft getreten. Die Verordnung regelt unter anderem die Anspruchsberechtigung für Ausgleichszahlungen, den Ganzjahresausgleich 2021 sowie eine von Krankenhäusern durch zu beantragende Abschlagszahlungen.

Die Ausgleichszahlungen stellen dabei eine Kompensation für verschobene elektive Eingriffe bei geeigneten Krankenhäusern zur vorrangigen Versorgung von -Patientinnen und –Patienten dar. Mögliche Überzahlungen in 2021, verglichen mit dem Jahr 2019 müssen unter Berücksichtigung inflationsbedingter Preissteigerungen und der Bereinigung von zurückgezahlt werden (Ausgleich). […]

Die wichtigsten Szenarien eines Ganzjahresausgleichs 2021 veranschaulicht folgende grafische Darstellung des . Im Fokus steht die Veranschaulichung des Ganzjahresausgleiches, verknüpft mit Über- und Unterzahlungen. Es handelt sich um eine ohne den Anspruch sämtliche mögliche Szenarien abzudecken.

Quelle: DEKV

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