Anforderungen an die Informationssicherheit in Krankenhäusern

Der neue § 75c SGB V

Das Thema „Informationssicherheit“ spielt in deutschen Krankenhäusern nicht erst seit dem Frühjahr , als die „Locky“ in deutschen Krankenhäusern zahlreiche Störungen verursachte, eine wichtige Rolle. Die zunehmende vieler klinischer und nichtklinischer Prozesse führte dazu, dass die Informa-tionssicherheit an Bedeutung gewonnen hat und die Öffentlichkeit ein angemessenes Maß an Informationssicherheit auch innerhalb der fordert. Der Gesetzgeber folgte diesem Trend und verpflichtete durch eine Ergänzung des SGB V alle Krankenhäuser, nach dem Stand der angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen. Der vorliegende Aufsatz gibt einen Überblick zum neuen § 75c SGB V und den daraus für die Krankenhäuser resultierenden Anforderungen. […]

Quelle: Institut Prof. Dr. Becker (PDF, 377KB)

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