AOK sieht Krankenhausreform durch KHAG abgeschwächt

Experten kritisieren mehr Länder-Spielraum und fehlende verbindliche Versorgungsplanung

Das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ist in Kraft und wird vom AOK-Blickpunkt Juni kritisch bewertet. Nach Einschätzung des Psychiaters und ehemaligen Politikberaters Tom Bschor handelt es sich dabei überwiegend um Abschwächungen der ursprünglichen Reformziele des KHVVG. Vor allem die stärkere Länderflexibilität und der enge Zeitrahmen der Umsetzung stehen im Fokus der Kritik.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) hat die deutsche Krankenhauspolitik einen weiteren Umsetzungs- und Anpassungsschritt der Reformarchitektur erreicht. Nach Darstellung im AOK-Blickpunkt Juni verschiebt das Gesetz jedoch zentrale Steuerungsmechanismen zugunsten der Bundesländer und verändert damit die ursprüngliche Ausrichtung des Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetzes (KHVVG) deutlich.

Im Zentrum der Kritik steht insbesondere die erweiterte Flexibilität der Länder bei der Krankenhausplanung. Diese können künftig in größerem Umfang Ausnahmen von Strukturvorgaben gewähren und Standorte als bedarfsnotwendig einstufen, auch wenn die regulären Kriterien nicht vollständig erfüllt werden. Gleichzeitig wurden zuvor vorgesehene verbindlichere Vorgaben zur Erreichbarkeit und Versorgungsstruktur reduziert oder gestrichen.

Der ehemalige Leiter der Regierungskommission Krankenhaus, Tom Bschor, bewertet diese Entwicklung als deutliche Abschwächung der Reformintention. Seiner Einschätzung nach seien wesentliche Elemente der ursprünglichen Strukturreform entfallen, während gleichzeitig bestehende Finanzierungsinstrumente wie die Vorhaltefinanzierung und Mindestfallzahlen erhalten blieben. Kritisch sieht er vorwiegend, dass keine klaren Mechanismen zur tatsächlichen Qualitätsverbesserung in der Versorgung erkennbar seien.

Ein weiterer zentraler Aspekt betrifft den zeitlichen Ablauf der Reformumsetzung. Durch die sogenannte „Sprinterphase“ erhalten die Länder die Möglichkeit, Leistungsgruppen bereits vor einer umfassenden Versorgungsplanung zu vergeben. Dies führt nach Einschätzung von Experten dazu, dass strukturelle Entscheidungen unter erheblichem Zeitdruck getroffen werden müssen, während gleichzeitig noch keine vollständigen Datengrundlagen zur zukünftigen Versorgungsstruktur vorliegen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass sich die Krankenhausplanung auf Landesebene zunehmend in einem Spannungsfeld zwischen politischen Zielsetzungen und praktischer Umsetzbarkeit bewegt. Während einerseits eine stärkere Spezialisierung und Konzentration der Versorgung angestrebt wird, bleibt andererseits unklar, wie verbindlich diese Strukturveränderungen tatsächlich umgesetzt werden können.

Auch die finanzielle Steuerung wird im Rahmen der Reform kritisch eingeordnet. Investitions- und Transformationsmittel könnten nach Ansicht von Fachleuten teilweise in bestehende Strukturen fließen, bevor die neuen Versorgungsaufträge vollständig definiert sind. Dadurch bestehe das Risiko, dass finanzielle Mittel nicht zielgerichtet in den Aufbau zukünftiger Versorgungsstrukturen investiert werden.

Insgesamt zeichnet der AOK-Blickpunkt damit das Bild einer Reform, die zwar strukturelle Ziele formuliert, deren Umsetzung jedoch durch föderale Gestaltungsspielräume, zeitliche Engpässe und bestehende Finanzierungslogiken erheblich relativiert wird.

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