Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Behandlungsverträge und Wahlleistungsvereinbarung für Krankenhäuser

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. , 12. Auflage

Im Jahr 1985 wurde vom Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft () das erste „Muster Allgemeiner Vertragsbedingungen für Krankenhäuser“ verabschiedet. Es wird seitdem von der DKG als unverbindliches Muster für die ausschließlich im Verhältnis zwischen Patient und geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen empfohlen und hat als Vorbild für die Ausgestaltung der Rechtsverhältnisse mit den Patienten bundesweit Eingang in die gefunden. Die Musterverträge werden seitdem fortlaufend an neue gesetzliche Vorgaben bzw. aktuelle Entwicklungen aus der von Krankenhausträgern angepasst.

In die 12. Auflage des Vertragsmusters sind insbesondere aktuelle Änderungen im Bereich des Entlassmanagements gem. § 39 Abs. 1a SGB V sowie die durch die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung bedingten Änderungen eingearbeitet worden.

Durch das Auslaufen der in § 18 Abs. 1 geregelten Optionsphase sind Krankenhäuser, die dem Anwendungsbereich der BPflV unterfallen, nunmehr dazu gehalten, ihre Leistungen nach den PEPP-Entgelten abzurechnen. Der bisher in dieser als Anlage 1 enthaltene Pflegekostentarif, welcher dem System der tagesgleichen Pflegesätze nach der BPflV in der am 31.12.2012 geltenden Fassung folgt, war somit nicht weiter fortzuführen. Krankenhäuser, die bislang noch kein Budget für das Jahr 2018 nach dem PEPP-System abgeschlossen haben und auf Grund der Fortgeltung der Entgelte derzeit noch tagesgleiche Pflegesätze abrechnen, können für die Unterrichtung der Patienten weiterhin den Pflegekostentarif des Jahres 2017 verwenden. Dieser stellt die letzte überarbeitete Fassung dar und steht Ihnen „hier“ als kostenfreier zur Verfügung.

  • Herausgeber: DKG
  • Auflage/Jahr: 12. Auflage, 2018
  • Format/Seiten/Einband: DIN A5, 132 Seiten, kart.
  • ISBN: 978-3-946866-29-9

: DKVG

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