S 18 KR 704/21 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 09.11.2022
Thema: 5-829 8-550 Aufrechnung Aufrechnungsverbot I24Z Modulare Endoprothesen PrüfvV 2020 S 18 KR 704/21 Sekundäre Fehlbelegung ZE2013-25
S 18 KR 704/21 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 09.11.2022
Verlag: Schüling, K; Auflage: 1 (1. Juli 2020)
Für Abrechnungsprüfungen, die ab dem 01.04.2020 eingeleitet werden, werden übergangsweise die in den folgenden Nummern 1 bis 4 genannten Fristen der PrüfvV verlängert. Die Frist...
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Diesmal sind es in erster Linie die Krankenhäuser, die zahlreiche Fälle noch vor Jahresende gerichtlich anhängig gemacht haben.
Für die ab dem 01.01.2020 aufgenommen Patienten gelten differenzierte Regelungen
Medcontroller hat ein neues Schema mit Stand vom 01.01.2020 erstellt.
Die Übergangsvereinbarung regelt für bis zum 31.12.2019 in ein Krankenhaus aufgenommene Patienten die unveränderte Fortgeltung der bisherigen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) und für ab dem 01.01.2020 in ein Krankenhaus aufgenommene Patienten die Fortgeltung der bisherigen PrüfvV mit bestimmten Maßgaben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband haben das Prüfverfahren für auffällige Krankenhausabrechnungen neu geregelt.
Die Vereinbarungspartner auf Bundesebene haben eine Änderung der PrüfvV mit Wirkung zum 01.01.2020 vorgenommen.