Die zuteffende Kodierung von Krankenhausleistungen und deren Abrechnung stellen rechtliche Fragen dar, die keinem Beweis zugänglich sind und zu denen deshalb die Einholung eines Sachverständigengutachtens unzulässig ist

L 7 KO 7/18 (KR) | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Beschluss vom 08.03.2021