Zur Begründung eines AOP-Eingriffes unter stationären Bedingungen

S 31 KR 137/20 | Detmold, Urteil vom 31.05.2021 – Kommentar WRT Rechtsanwälte

Das Gericht wies die der Krankenkasse zurück. Die Rechnung sei bereits aufgrund der übermittelten 301er-Daten fällig geworden. Eine Begründung für die äre Durchführung des Eingriffs, der im -Katalog als regelhaft gelistet ist, hat das durch die übermittelten 301er-Daten gegeben. […]

Quelle: WRT Rechtsanwälte

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