Eine Patientenverfügung hindert nicht das Entstehen eines Honoraranspruches des Krankenhaus in einer Akutsituation
20 U 105/22 | Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.02.2023 – Kommentar KMH medizinrecht
Das krankenhaus hat auch dann einen Anspruch auf vergütung, wenn der Patient eine patientenverfügung hat, die bestimmte medizinische Maßnahmen ausschließt. Dies gilt jedenfalls für die Behandlung in einer Notfallsituation, in der die Patientenverfügung noch nicht bekannt ist oder nicht berücksichtigt werden kann.
Das Gericht hat die Berufung der auf Ausgleich der behandlungskosten verurteilten Alleinerbin der Erblasserin zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass der arzt in einer Akutsituation sowohl berufsethisch als auch strafrechtlich verpflichtet sei, zunächst alles in seiner Macht Stehende zu tun, um einen patienten vor dem Tod zu bewahren. Ob und wie eine eventuelle Patientenverfügung sich diesbezüglich auswirkt, könne notwendigerweise erst dann geprüft werden, wenn der Zustand des Patienten derart stabil ist, dass die für eine gründliche und gewissenhafte Prüfung der Patientenverfügung erforderliche Zeit zur Verfügung steht.