Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen

B 1 KR 1/23 R  | , Urteil vom 12.12.2023 – Kommentar KMH

Die Kodierung von Haupt- und richtet sich in erster Linie nach dem systematischen Verzeichnis des ICD-Katalogs, in dem die Kriterien für die jeweiligen Codes festgelegt sind. Das alphabetische Verzeichnis dient nur als für die nach dem systematischen Verzeichnis. Wenn es – wie im vorliegenden Fall bezüglich der kardiorespiratorischen Insuffizienz als – zu einem Widerspruch zwischen beiden Verzeichnissen kommt, hat das systematische Verzeichnis Vorrang.

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