Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL): Neues QS-Verfahren im Regelbetrieb gestartet
Die QSFFx-RL des g-ba definiert die Mindeststandards für die Struktur- und Prozessqualität bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen femurfraktur.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen die krankenhäuser den Nachweis erbringen, dass sie diese Anforderungen erfüllen. Dazu müssen sie zwischen dem 15. November und 31. Dezember 2023 einen ersten Nachweis an die Landesverbände der krankenkassen und die Ersatzkassen senden.
Für die Datenerfassung und -übermittlung ist eine software erforderlich, die den Spezifikationen entspricht. Das iqtig hat eine Liste von Softwareanbietern veröffentlicht, die solche Software gemäß der QSFFx-RL anbieten.
Die Krankenhäuser müssen bis zum 15. Februar 2024 die erste strukturabfrage an das IQTIG senden.