Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung
Beschluss vom 19.12.2019. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das bmg und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der g-ba hat am 04.10.2018 festgestellt, dass der Nutzen der Methode „Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und patienten mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ nicht hinreichend belegt ist, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen behandlungsalternative bietet. […]
Der G-BA nach § 91 SGB V hat im Rahmen der methodenbewertung der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung die Beschlussfassung gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 1 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) bis zum 31.12.2023 ausgesetzt […]
Quelle: G-BA (PDF, 63KB)