Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Beschluss vom 19.12.. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der hat am 04.10. festgestellt, dass der Nutzen der Methode „Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei Patientinnen und mit medikamentös nicht oder nicht ausreichend behandelbarer mäßiger bis schwerer chronisch obstruktiver Lungenerkrankung“ nicht hinreichend belegt ist, die Methode aber das Potenzial einer erforderlichen bietet. […]

Der G-BA nach § 91 SGB V hat im Rahmen der der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung die Beschlussfassung gemäß 2. Kapitel § 14 Absatz 1 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO) bis zum 31.12.2023 ausgesetzt […]

Quelle: G-BA (PDF, 63KB)

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