Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2023

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (), herausgegeben durch das Bundesinstitut für und (), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden Kodes an die aktualisierte Version des OPS erforderlich. Die legt in ihrer Anlage 1 OPS-Kodes fest, die mit diesem Beschluss an den (Stand: 21. Oktober 2022) angepasst worden sind.

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