Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Anlage 1 und Anlage 4, Anhang 1

Der Beschluss des vom 21.01. wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Der vorliegende Beschluss ändert einige Datenfelder der Tabellen 1 und 2 des Anhangs 1 Anlage 4 der Richtlinie. Für Präzisierungen von Datenfeldern im Hinblick auf ihre Begründung und ihre Zweckbindung sowie Bereinigungen von nicht mehr notwendigen Datenfeldern und technische Anpassungen sind Änderungen notwendig, die in dem vorliegenden Beschluss umgesetzt werden. Beispielsweise liegen für den Indikator „Bronchopulmonale Dysplasie (BPD)“ bei sehr kleinen Frühgeborenen dem Gemeinsamen Bundesausschuss Hinweise vor, dass die im Rahmen dieser Richtlinie bisher erhobenen Daten aus dem Datensatz der externen ären des Leistungsbereiches Neonatologie nicht ausreichen, um die Angaben zur frühen Ergebnisqualität von überlebenden Kindern gemäß der Tabelle 2 des Anhangs 4 der Anlage 4 dieser Richtlinie vollständig darzustellen. Darüber hinaus wurde Präzisierungsbedarf in der Anlage 1 bei den Zuweisungskriterien für die I-III sichtbar […]

Quelle: G-BA (PDF, 193KB

 

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