Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024

Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar  in Kraft.

Durch die jährliche Aktualisierung der -GM des Bundesinstitut für und () ist die Übernahme der neuen ICD-10-GM-2024 in die bestehenden -RL des erforderlich. Dies betrifft die Anlage 1.1b) Rheumatologische Erkrankungen (Teil 1 Erwachsene und Teil 2 Kinder und Jugendliche) und die Anlage 2l) Pulmonale , die in Nummer 1 Konkretisierung der Erkrankung ICD-Kodes enthalten […]

Das könnte Dich auch interessieren …