Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.2 – Buchstabe a Multiple Sklerose

Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli 2023 in Kraft

Gemäß § 116b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e SGB V umfasst die von Patientinnen und mit Multipler Sklerose nur schwere Verlaufsformen mit besonderen Krankheitsverläufen. In der -RL sind schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen der Anlage 1.2 zuzuordnen. In Anlehnung an diese Kategorisierung wurden die erkrankungsspezifischen Regelungen für die Erkrankung unter der Nummer 1.2 Buchstabe a der ASV-RL erfasst […]

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