G-BA: Kinder- und Jugendmedizin ist Grundversorgung

Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken beschlossen – aber nur für wenige Standorte.

m 01.10. hat der Gemeinsame Bundesauschuss () entschieden, auch Fachabteilungen für Kinder-​ und in den Sicherstellungszuschlag einzubeziehen. Damit zählt auch die äre Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, welches in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen.

Diese im Grunde durchweg positive Entscheidung wird durch die Kriterien, die der G-BA für die Definition eines „strukturschwachen“ Gebiets anlegt, geschwächt: „Eine flächendeckende Versorgung sieht der G-BA in Gefahr, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um zur nächstgelegenen geeigneten Klinik zu gelangen. […]

Quelle: DGKJ e.V.

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