G-BA: Kinder- und Jugendmedizin ist Grundversorgung
Sicherstellungszuschlag für Kinderkliniken beschlossen – aber nur für wenige Standorte.
m 01.10.2020 hat der Gemeinsame Bundesauschuss (g-ba) entschieden, auch Fachabteilungen für Kinder- und jugendmedizin in den Sicherstellungszuschlag einzubeziehen. Damit zählt auch die stationäre Kinder- und Jugendmedizin zum Basisangebot, welches krankenhäuser in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorhalten sollen.
Diese im Grunde durchweg positive Entscheidung wird durch die Kriterien, die der G-BA für die Definition eines „strukturschwachen“ Gebiets anlegt, geschwächt: „Eine flächendeckende Versorgung sieht der G-BA in Gefahr, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um bis zur nächstgelegenen geeigneten Klinik zu gelangen. […]
Quelle: DGKJ e.V.