Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung der Liste gemäß § 8 Absatz 1 Qb-R für das Berichtsjahr 2018

Beschluss vom 17. September 2020

Folgende nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser werden für das Berichtsjahr auf die Liste nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Regelungen zum der Krankenhäuser () aufgenommen

Quelle: G-BA (PDF, 589KB)

 

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