Notfallreform verträgt keinen Aufschub
Ohne Notfallreform keine nachhaltige Reform der krankenhauslandschaft
Regionale patientensteuerung hat sich in der Corona-pandemie bewährt
Einheitliche Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit braucht unabhängige Versorgungsinstanz
Am morgigen Freitag berät der Bundestag erstmals über die jüngsten Vorschläge des Gesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung. Von dem großen Reformwerk, mit der Einführung von sogenannten Integrierten Gesundheitszentren an besonders geeigneten Krankenhausstandorten, ist dabei nicht mehr viel übriggeblieben. Lediglich ein Auftrag an die Gremien der Selbstverwaltung (Gemeinsamer Bundesausschuss) zur Festlegung einer einheitlichen Bewertung der Behandlungsdringlichkeit in allen Krankenhausnotaufnahmen ist im gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) noch enthalten.
Dabei bleibt eine Reform der Notfallversorgung für die deutschen krankenhäuser die zentrale Weichenstellung auf dem Weg zu einer nachhaltigen weiterentwicklung der gesamten Versorgungslandschaft. Nur wenn eine flächendeckende und hochwertige Notfallversorgung in Verbindung mit einer sinnvollen Patientensteuerung sichergestellt ist, können die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftemangels in der stationären Versorgung sollte das gemeinsame Interesse der Vermeidung von unnötigen stationären Aufenthalten gelten. […]
pressemitteilung: Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.