FAQ zu den Informationspflichten der Kliniken in der aktuellen NUB-Runde ergänzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zum Verfahren nach § 137h SGB V seine Fragen und Antworten zur Informationspflicht der ergänzt, die für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden () mit Hochrisiko-Medizinprodukten beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus () beantragen. Erst vor wenigen Wochen hatte der G-BA über eine Fachnews an diese Informationspflicht der Kliniken erinnert. Als Reaktion darauf erreichten die G-BA-Geschäftsstelle Rückfragen einzelner zu weiteren Details. Mit den ergänzten (Frequently Asked Questions) zu diesem Thema auf der Website sollen die aufgekommenen und in der Versorgung offenbar noch zu wenig bekannten Punkte klargestellt werden.

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