ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien
Der Beschluss vom 6. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Dezember 2022 in Kraft
Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten beziehungsweise zu erwartenden Erweiterung der Zulassung der bereits verfügbaren CAR-T-Präparate Tisagenlecleucel sowie Axicabtagen ciloleucel in der indikation follikuläres Lymphom ist eine Ausweitung der in Anlage I der atmp-QS-RL gestellten Anforderungen auf die Anwendung von car-t-zellen für diese Indikationen erforderlich.
Die Erkrankung des follikulären Lymphoms wird gemäß icd-10-GM-2021 wie folgt codiert: „C82.0, C82.1, C82.2, C82.3, C82.4, C82.7 und C82.9“ und umfasst dabei das follikuläre Lymphom Grad I bis III b sowie nicht näher bezeichnete und sonstige follikuläre Lymphome, wobei sich die Codierungen dieser Erkrankung in der Version icd-10 GM-2022 gegenüber der Version ICD-10-GM-2021 nicht geändert haben. […]