ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anlage I – CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien

Der Beschluss vom 6. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Dezember 2022 in Kraft

Vor dem Hintergrund der bereits erfolgten beziehungsweise zu erwartenden Erweiterung der Zulassung der bereits verfügbaren CAR-T-Präparate Tisagenlecleucel sowie Axicabtagen ciloleucel in der follikuläres Lymphom ist eine Ausweitung der in Anlage I der -QS-RL gestellten Anforderungen auf die Anwendung von für diese Indikationen erforderlich.

Die Erkrankung des follikulären Lymphoms wird gemäß -GM-2021 wie folgt codiert: „C82.0, C82.1, C82.2, C82.3, C82.4, C82.7 und C82.9“ und umfasst dabei das follikuläre Lymphom Grad I III b sowie nicht näher bezeichnete und sonstige follikuläre Lymphome, wobei sich die Codierungen dieser Erkrankung in der Version -10 GM-2022 gegenüber der Version ICD-10-GM-2021 nicht geändert haben. […]

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