Verpflichtende Einführung der ärztlichen Personalbemessung gefordert
Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) sollte verpflichtend im Rahmen der krankenhausreform eingeführt werden.
Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) wird von Susanne Johna, der ersten Vorsitzenden des Marburger Bundes und BÄK-Vorstandsmitglied, zur verpflichtenden Einführung im Rahmen der Krankenhausreform gefordert. Dieses Instrument wurde entwickelt, um die personalplanung aller Ärzte im krankenhaus zu verbessern. Es berücksichtigt nicht nur die Tätigkeiten in der direkten patientenversorgung, sondern auch 105 weitere Aufgaben, darunter Führung, Weiterbildung, dokumentation, Qualitätssicherung und Administration.
Die Einführung des ÄPS-BÄK zielt darauf ab, die arbeitsbedingungen der Ärzte im Krankenhaus zu optimieren und eine gerechtere personalbemessung zu gewährleisten. Dieser Schritt könnte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Entlastung des ärztlichen Personals leisten.