Verpflichtende Einführung der ärztlichen Personalbemessung gefordert

Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der (ÄPS-BÄK) sollte ver­pflich­tend im Rahmen der eingeführt werden.

Das ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) wird von Susanne Johna, der ersten Vorsitzenden des Marburger Bundes und BÄK-Vorstandsmitglied, zur verpflichtenden Einführung im Rahmen der Krankenhausreform gefordert. Dieses Instrument wurde entwickelt, um die aller Ärzte im zu verbessern. Es berücksichtigt nicht nur die Tätigkeiten in der direkten , sondern auch 105 weitere Aufgaben, darunter Führung, Weiterbildung, , Qualitätssicherung und Administration.

Die Einführung des ÄPS-BÄK zielt darauf ab, die der Ärzte im Krankenhaus zu optimieren und eine gerechtere zu gewährleisten. Dieser Schritt könnte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung und zur Entlastung des ärztlichen Personals leisten.

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