PPR 2.0 kommt zum 1. Januar 2023: DBfK fordert Einrichtung eines Instituts zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs

Am 7. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte zur Umsetzung der 2.0. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert seit über zwei Jahren, dass die PPR 2.0 zur Personalbemessung im verbindlich umgesetzt wird.

„Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema Personalbemessung im Krankenhaus angeht“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Seit über zwei Jahren liegt der Vorschlag, den der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und miteinander abgestimmt haben, im Ministerium. Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern.“

Das nun geplante Instrument zur orientiert sich an der -Regelung PPR, die seit den 1990er Jahren den meisten Pflegefachpersonen vertraut ist und wird daher als PPR 2.0 bezeichnet. Das Instrument erfasst, wie viel nötig wäre, um eine gute, am individuellen Pflegebedarf ausgerichtete Pflege realisieren zu können. Damit hat die PPR 2.0 aus Sicht des DBfK das Potenzial, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die PPR 2.0 muss dem DBfK zufolge ein lernendes System werden, das stetig weiterentwickelt wird.

„Es kommt nun auf die richtige Umsetzung an“, betont Bienstein. „Dazu gehört auch, dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt. Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können. Damit das gelingt, braucht es ein eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege, das öffentlich finanziert wird. Zudem ist eine gesamtgesellschaftliche Haltung notwendig, die für bessere und sicherere Versorgung in den Krankenhäusern steht.“ […]

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