Gesetzentwurf zur Personalbemessung: Aufwand drosseln statt steigern
Bei der gesetzlichen Einführung eines neuen Instruments zur personalbemessung in Krankenhäusern müssen parallel geltende Dokumentations- und Sanktionsregelungen beendet werden. Andernfalls wird das Nebeneinander der verschiedenen, nicht aufeinander abgestimmten Vorschriften den bestehenden Pflegekräftemangel weiter verschlimmern, warnen die privaten Klinikträger.
Aktuell gilt für die Kliniken bei den personalvorgaben ein Wust unterschiedlicher Gesetze und Richtlinien, unter anderem zu Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegepersonalquotienten, Personalrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie Personalvorgaben aus Operationen- und Prozeduren-Schlüsseln. Weil der dafür von den Krankenhäusern zu leistende Dokumentations- und Zeitaufwand schon jetzt kaum noch beherrschbar ist, sollte ein neues personalbemessungsinstrument die Belastungen verringern, statt sie noch weiter zu steigern, fordert der Bundesverband Deutscher privatkliniken e.V. (bdpk) als Vertreter der 1.300 krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft. […]