Pflegepersonal: Neue Vorgaben für Gynäkologie, Pädiatrie und Orthopädie

Krankenhäuser müssen künftig auch in ihren gynäkologischen, geburtshilflichen und orthopädischen Abteilungen Vorgaben bei der pflegerischen Besetzung ihrer Stationen einhalten.

Für die Pädiatrie gelten je nach Unterabteilung differenzierte Personalquoten. Die Vorgaben definieren, wie viel auf einer für eine bestimmte Patientenzahl während einer Tages- oder Nachtschicht im anwesend sein muss. Da die Verhandlungen zwischen den Kliniken und zu keinem Ergebnis kamen – die Deutsche Krankenhausgesellschaft () ist zu den Verhandlungen nicht angetreten – hat das Bundesgesundheitsministerium () die neuen Pflegepersonal-Untergrenzen (PpUG) per Ersatzvornahme etabliert. Sie gelten ab 1. Januar 2022. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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