Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)

Die andauernde Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie stellt das Pflegepersonal in Krankenhäusern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlangt ihm besondere Leistungen ab. Dieser besondere Einsatz wird auch im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 von , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betont und soll durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Prämienzahlungen anerkannt werden.

Bislang haben Krankenhäuser und Krankenkassen eine Vielzahl von Pflegebudgets, auch für die Jahre 2020 und 2021, noch nicht vereinbart. Für Krankenhäuser ohne vereinbartes Pflegebudget, für die damit auch kein krankenhausindividueller existiert, entstehen Liquiditätsprobleme, wenn ihre Pflegepersonalkosten durch den gesetzlich fest- gelegten vorläufigen Pflegeentgeltwert nicht gedeckt werden.

Aus dem Bundeshaushalt wird insgesamt 1 Milliarde Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung gestellt. Dabei werden 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich verwendet und weitere 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege eingesetzt. Der neue § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes regelt, dass Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen erhalten. […]

Durch die befristete Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von bislang 163,04 Euro auf 200 Euro erhalten die Krankenhäuser je 10 Mio. Pflegetagen rd. 370 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen. […]

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