Krankenhäuser erwarten Nachbesserungen beim Pflegepersonalbemessungsinstrument

zum Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesregierung nun bereit ist, ein Pflegepersonalbemessungsinstrument einzuführen und damit einen Schritt festzulegen, um mittelbar die in den Krankenhäusern zu verbessern. , ver.di und DKG haben das Instrument gemeinsam entwickelt und bereits Anfang 2020 dem damaligen Spahn vorgelegt.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf rückt die Umsetzung einer am tatsächlichen Patientenbedarf orientierten Personalbedarfsbemessung nach mehr als zwei Jahren nun in greifbare Nähe. Allerdings lässt der Entwurf noch einige Fragen offen: Die 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 werden nur indirekt benannt, und der Intensivbereich bleibt unbeachtet. Das führt zu einem Flickenteppich an Regelungen, auch weil und Personalquotienten bestehen bleiben und Krankenhäuser, die tarifvertraglich vereinbart haben, von den Vorgaben ausgenommen werden können. Das Nebeneinander von verschiedenen Dokumentations- und Sanktionsregelungen kann zu weiter verschärfter in den Krankenhäusern führen. Die DKG bekräftigt zudem die Forderung nach einem Ganzhaus-Ansatz, der im jetzigen im Referentenentwurf fehlt. Der von der DKG geforderte Ganzhaus-Ansatz bedeutet, dass alle Krankenhäuser, die eine Personalausstattung von mindestens 80 Prozent des Niveaus der PPR 2.0 bereits erfüllen, von den Pflegepersonaluntergrenzen freigestellt werden. „Wir brauchen mit der Einführung dieses neuen Instruments auch eine Reduzierung von Bürokratie und Überregulierung“, betont die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer. […]

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