Ein Meilenstein für die Pflege und die Patientensicherheit

Pflegepersonalbemessungsverordnung
Auf den Weg machen und dabei Stolpersteine beseitigen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine „Verordnung über die Maßstäbe und Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung PPBV)“ vorgelegt. Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), äußert sich anerkennend zu dem Entwurf:

„Die im wird erstmals in der Geschichte Deutschlands klar und verbindlich in ihrer Personalausstattung geregelt. Der Deutsche , weitere Verbände, Gewerkschaften und Krankenhäuser haben jahrzehntelang für bessere , ausreichend und gekämpft. Endlich hat die Politik ihre Forderungen ernst genommen. Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession. […]

Wir teilen nicht die allgemeine Kritik an der PPR 2.0, insbesondere wenn die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung in Zweifel gezogen wird. Die PPR 2.0 ist valide, reflektiert und in ihrer Entwicklung ein bereits seit vielen Jahren andauernder Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege und maßgeblichen Institutionen. Gemeinsam haben wir viele Jahre darum gerungen und auch in der Konzertierten Aktion Pflege diesen zu beschreitenden Weg gemeinsam beschlossen.

Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt.

Die Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung verläuft in Etappen. Nach der Einführungsphase kommt die Konvergenzphase. Das heißt, dass Zeit für die Umsetzung bleibt. Zeit für den Aufbau von Strukturen, zur Schulung der Mitarbeitenden und zur Unterstützung durch digitale Systeme. Verstanden werden muss, dass auch wenn die Daten zum 1. April nicht vorliegen, es nicht zu Sanktionen kommt.

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