Das Entfernen sämtliche erreichbare Lymphknoten i.S einer radikalen VAMLA begründe die Kodierung des OPS 5-404.8
L 5 KR 305/20 | landessozialgericht nordrhein-westfalen, urteil vom 19.01.2023
Bei dem Patienten wurden sämtliche mittels VAMLA erreichbaren Lymphknoten entfernt.
Dies ist für die Kodierung der radikalen (systematischen) Lymphadenektomie mediastinal, thorakoskopisch (ops 5-404.8) ausreichend.
Überzeugend führt der Sachverständige insoweit aus, dass es derzeit anatomisch bedingt mit keiner einzigen technik möglich sei, über einen einzigen Zugang das gesamte Mediastinum mit allen Lymphknotenstationen 1 bis 9 auszuräumen. Sofern der OPS einer radikalen mediastinalen Lymphadenektomie hier nicht zu Anwendung kommen könne, wäre der OPS für die radikale Lymphadenektomie bei keinem einzigen thoraxchirurgischen Eingriff anwendbar.