Verabschiedung der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes

„Mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes wird der Grundstein für eine zukunftsfeste, hochqualitative und wohnortnahe in gelegt. Die Mehrheit der Abgeordneten des Landtags hat heute dafür gesorgt, dass sich Niedersachsen auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise einer Enquetekommission zur gesundheitlichen Versorgung das bundesweit modernste Krankenhausgesetz gegeben hat. Wir sichern damit die flächendeckende medizinische Versorgung in Niedersachsen. Zukünftige Entwicklungen der überlassen wir nicht dem Wettbewerb, sondern stärken die Daseinsvorsorge. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht das Wohl der Patientinnen und Patienten.

Die Neustrukturierung der Krankenhausplanung gehen wir gezielt an: Zukünftig werden wir Niedersachsen in acht statt bisher vier Versorgungsregionen einteilen und klare Anforderungen an die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Regionen formulieren können. Bei der von Baumaßnahmen werden zukünftig zudem nur noch Stationen berücksichtigt, die Zweibettzimmer vorsehen – auch das ist eine gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten.

Um die Versorgung in Niedersachsen zu verbessern, werden darüber hinaus zukünftig alle zur Teilnahme am IVENA-System der verpflichtet und es wird Demenzbeauftrage geben, die dafür sorgen, dass die besonderen Bedarfe von Demenzerkrankten zukünftig besser im Klinikalltag berücksichtigt werden. Niedersachsen ist zudem das erste Bundesland, das seine Krankenhäuser gesetzlich verpflichten wird, wichtige Daten zu Auslastung und Behandlungskapazitäten tagesaktuell an das Gesundheitsministerium zu melden, um die Pandemiebekämpfung auf ein detailliertes Lagebild stützen zu können.

Dieses Gesetz gibt uns zudem erstmals die Möglichkeit, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden und neue Formen der Kooperation im Gesundheitswesen aktiv zu fördern. Mit den regionalen Gesundheitszentren schaffen wir dafür ein ganz neues Modell. […]

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