Die Ersatzkassen in Niedersachsen begrüßen das heute im Landtag verabschiedete Krankenhausgesetz

„Das Gesetz bietet die Chance für eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung, die vorhandene Ressourcen bestmöglich für Patientinnen und einsetzt“, so Hanno Kummer, Leiter der Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Wichtig sei nun, das Gesetz im Zuge weiterer Verordnungen konsequent umzusetzen.

Unterschiedliche Versorgungsstufen
Positiv bewertet Kummer, dass durch das Gesetz Versorgungstufen eingeführt werden, also je nach Behandlungsmöglichkeiten als Maximalversorger, Schwerpunktversorger oder Krankenhaus der Grund- und fungieren. „Das ist ein Abschied vom Prinzip ‚Jeder bietet alles an‘ und ermöglicht eine Krankenhausplanung nach , idealtypisch verbunden mit konkreten Versorgungsaufträgen der Krankenhäuser. Es geht darum, dass jede Patientin und jeder Patient gleich ins jeweils richtige – also zum Behandlungsbedarf passende – Krankenhaus kommt.“ […]

Das könnte Dich auch interessieren …