PKV-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)

Ziel der Regelung ist eine Entlastung des Pflegepersonals sowie der Erhalt der der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die PKV sollte klargestellt werden: Die neuen Hybrid- berühren die Möglichkeit der , Wahlleistungen zu erbringen, nicht.

[…] Die Überführung der Katalog-Leistungen in die neue Vergütungsform der lässt die Möglichkeit der , Wahlarztleistungen zu erbringen, unberührt. Dies sollte im (§ 17) und der für Ärzte (§ 6a) klarstellend zum Ausdruck gebracht werden, so wie bereits hinsichtlich der Leistungen nach § 115d und § 115e SGB V geschehen.

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