Erklärung des BDR zu Presseberichten zum Thema Kontrastmittel-Pauschalen

Die vom Recherche Netzwerk (SZ, WDR, NDR) ermittelten und veröffentlichten Darstellungen sind unvollständig und in ihrer Aussage unzutreffend

Die Verträge über Kontrastmittelbezug sind immer, egal wie gestaltet, Verträge zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und (meist vertreten durch die AOK, aber auch Barmer und sonstige Krankenkassen). Radiologen sind als zugelassene oder angestellte zwangsläufig Mitglieder der jeweiligen und damit an deren Vertragsgestaltung mit den Krankenkassen gebunden.  […]

Quelle: Berufsverband Deutscher Radiologen e.V. (PDF, 256KB)


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