Strukturprüfungen im Krankenhaus: Mindestanforderungen werden nicht immer eingehalten

Krankenhäuser erfüllen in vielen, aber nicht in allen Fällen die geforderte Qualität, um bestimmte Leistungen anbieten und mit den gesetzlichen abrechnen zu können. Das gilt auch für Leistungen zur Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Erkrankungen. Dieses Fazit zieht der Medizinische Dienst Bund aus seiner aktuellen Auswertung der 8.900 -Strukturprüfungen, die die Medizinischen Dienste im Jahr 2022 auf Antrag der Krankenhäuser durchgeführt haben.

OPS-Strukturprüfungen führen die Medizinischen Dienste seit 2021 im gesetzlichen Auftrag durch. Die den Prüfungen zugrunde liegenden Anforderungen legt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte () jährlich in - und Prozedurenschlüsseln (OPS) fest. Der für die Prüfrunde 2022 geltende OPS-Katalog gibt die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen (Strukturmerkmale) für insgesamt 54 Krankenhausleistungen vor. Nur wenn ein Krankenhaus die jeweiligen Anforderungen erfüllt, kann es die Leistung mit den Krankenkassen abrechnen.

In 92,5 Prozent der im vergangenen Jahr geprüften Fälle stellten die begutachtenden Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste fest, dass die strukturellen Voraussetzungen erfüllt sind und bescheinigten dies dem Krankenhaus. Damit liegt das Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres. Bei 7,5 Prozent der Prüfungen 2022 waren die technischen, organisatorischen oder personellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Das lag häufig daran, dass das für die Behandlung geforderte nicht oder nicht mit der notwendigen Qualifikation vorhanden war. […]

 

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