NRW-Kliniken fordern keine Strafe für soziale Verantwortung

„Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ fordern die nordrhein-westfälischen ihre Bundestagsabgeordneten in Briefen und in landesweiten Zeitungsanzeigen auf.

Hintergrund ist das Ende 2019 verabschiedete Gesetz zum Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Obwohl den Koalitionsfraktionen bekannt ist, dass etwa 50 Prozent der beanstandeten Krankenhausabrechnungen auf ungeklärte bzw. fehlende Anschlussversorgungen für die Patienten zurückzuführen sind, wurde quasi über Nacht eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro zusätzlich zu den Rechnungskürzungen mit Wirksamkeit ab Beginn dieses Jahres ins Gesetz aufgenommen.

„Wenn unsere Krankenhäuser Patienten nicht entlassen können, weil die Anschlussversorgung (Häusliche Situation, , -Platz) nicht gewährleistet ist, müssen sie mindestens 300 Euro Strafe zahlen. Rechnungskürzungen und Strafzahlungen, weil wir Patienten aus Fürsorge länger bei uns versorgen als die bezahlen wollen, sind nicht zu akzeptieren und sicher auch nicht im Interesse der Bevölkerung. Dass die Krankenhäuser in diesen Fällen keine erhalten, ist schon nicht sachgerecht. Diese Fälle zudem mit einer Strafzahlung zu belegen, ist völlig inakzeptabel“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Nordrhein-Westfalen, für die rund 340 Krankenhäuser in NRW. […]

Pressemitteilung: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.

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