Krankenhäuser entlasten – Fallpauschalensystem aussetzen
Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Die Politik hat schnell reagiert und ein großes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der krankenhäuser beschlossen. Leider hat sie aber nicht den Mut aufgebracht, das System der diagnosebezogenen fallpauschalen vorübergehend auszusetzen. Nur dadurch wäre auch die volle dokumentationspflicht bei der abrechnung hochkomplexer Behandlungen entfallen. In der jetzigen Zeit kommt es vor allem darauf an, dass Ärztinnen und Ärzte sich ganz auf die Versorgung konzentrieren können und vor Ansteckung geschützt sind.
Die Abrechnung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen taugt schon nicht für den Normalbetrieb – in der Krise ist es ein bürokratisches Monster, das die Arbeit im Krankenhaus unnötig erschwert. Deshalb hätten wir uns gewünscht, dass wenigstens für die Zeit der Bewältigung der corona-Krise auf jede Prüfung des Medizinischen Dienstes der krankenkassen verzichtet wird. Auch das Pflegepersonal würde dadurch entlastet und die Ärzte und pflegekräfte des MDK könnten dann bei der Versorgung unterstützen.
Auch eine reduzierte prüfquote von fünf Prozent im Jahr 2020 ändert nichts an der hundertprozentigen Dokumentationspflicht. Es bleibt also bei der enormen Belastung für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern. Den Beschäftigten im gesundheitswesen wird leider signalisiert, dass das Klein-Klein in der Abrechnung ebenso bleibt wie die von den Kassen gepflegte Misstrauenskultur. Wir hoffen, dass die heute verschiedentlich angekündigte Überprüfung der Maßnahmen in den kommenden Wochen dann noch zu weiteren Entlastungen führt.
Pressemitteilung: Marburger Bund