Handlungsbedarf durch Änderungen im Rahmen der Krankenhausabrechnung
Regelungen zur abrechnung von Krankenhausleistungen wurden mit Wirkung zum Jahreswechsel reformiert, u.a. durch Einführung von Prüfquoten, Aufschlagszahlungen und Strukturprüfungen. Krankenhäuser sollten zeitnah hierauf reagieren und ihre Prozesse optimieren.
Mit dem 1.1.2020 sind wesentliche Änderungen im Rahmen der Abrechnung von Krankenhausleistungen in Kraft getreten. Die Neuregelungen werden von Seiten der Krankenhäuser, der Landeskrankenhausgesellschaften und der Deutschen Krankenhausgesellschaft scharf kritisiert. Insbesondere die nun verankerte Aufschlagszahlung je Rechnungsbeanstandung durch den Medizinischen Dienst (md) wird als Strafzahlung begriffen. Es steht der Vorwurf einer Strukturbereinigung durch die Hintertür im Raum. Aber auch von Seiten der Sozialgerichtsbarkeit und Anwaltschaft kommt Kritik. Es wird bezweifelt, dass die beabsichtigte Entlastung der Sozialgerichte eintritt, da mit der mdk-Reform neue Streitgegenstände geschaffen wurden. […]
Quelle: Ebner Stolz