Neue Wege in der Finanzierung der deutschen Krankenhäuser 2020 – Der „Pflexit“ und das neue aG-DRG-System
Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der fallpauschalierenden vergütung und der Einführung der nahezu vollständigen Selbstkostendeckung im Bereich der „Pflege am Bett“ wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Durch die parallele Nutzung zweier Abrechnungssysteme, der Notwendigkeit einer nicht gerade simplen Abgrenzung der vom pflegebudget umfassten Pflegekosten und der vielfältigen Themen, die 2020 jedes krankenhaus mit den Kostenträgern (neu) vereinbaren muss, ist der Komplexitätsgrad in der Krankenhausfinanzierung in einem schwer nachvollziehbaren Ausmaß gestiegen. Während der „Pflexit“ auf die Kodierung zunächst keinen Einfluss nimmt, kann er die zukünftigen Erlöse einzelner Krankenhäuser erheblich beeinflussen. Neben den in das Pflegebudget eingehenden Kosten bestimmt die (Methodik der) Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den G-DRGs auch nachhaltig die Erlöse, die über die Rumpf-DRGs („aG-DRGs“) generiert werden. Die Einflüsse der jährlichen Revision des G-DRG-Systems treten damit für 2020 für viele Krankenhäuser in den Hintergrund. […]
Quelle: thieme-connect.com