Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?

In der jüngsten des zeichnet sich eine Kursänderung zu den ab

Noch im Dezember 2017 hatte das Bundessozialgericht mit seinen Ausführungen zur anspruchsnotwendigen Gewöhnung für Aufregung und erhebliche Kritik bei den Leistungserbringern gesorgt (B 1 KR 18/17 R – Entscheidung vom 19.12.2017), die auch in den Fachverbänden aufgenommen wurde.

Nach nunmehr nahezu auf den Tag drei Jahren, scheint der 1. Senat des Bundessozialgerichts diese Rechtsprechung zumindest hintergründig relativieren zu wollen.

Sachverhalt
Das Bundessozialgericht hatte über einen Behandlungsfall zu entscheiden, bei dem die von der misslang und die Patientin mit Heimbeatmungsgerät entlassen wurde. […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …