Kabinett beschließt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Das sind die Ziele des Entwurfs eines „Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen.

Wesentliche Regelungen die die Krankenhäuser betreffen

  • Bei allen Patientinnen und Patienten, bei denen eine von der möglich erscheint, soll vor Entlassung aus dem Krankenhaus ein Entwöhnungsversuch erfolgen. Dafür werden Anreize gesetzt und zusätzliche Vergütung gezahlt. Wird ein Entwöhnungsversuch nicht veranlasst, drohen Vergütungsabschläge.
  • Der Zugang zur medizinischen Rehabilitation wird erleichtert: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte stellen die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Rehabilitation fest. Die Krankenkassen sind an diese Feststellung gebunden.
  • Die Regeldauer der geriatrischen Rehabilitation wird auf 20 Behandlungstage () bzw. drei Wochen () festgelegt.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im Sommer in Kraft. Es ist im nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (PDF, 374KB)

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