OPS-Strukturprüfungen – Tickende Bombe?
Komplexpauschalen – Es droht der Vergütungsausschluss ab 01.01.2022
Seit Ende Februar liegt die „Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der krankenkassen (mds) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V – Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ – kurz „strops-rl“ – beim Bundesministerium für Gesundheit und harrt der erforderlichen Genehmigung.
Sofern diese erteilt wird, muss jedes krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres einen standortbezogenen Prüfungsantrag für alle OPS-Komplexcodes, die es weiterhin abzurechnen begehrt, bei „seinem“ MD(K) einreichen. Für prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die frist am 30. September. […]
Quelle: Curacon