Die Bundesregierung will weitere Pandemie-Gesetze auf den Weg bringen

Dazu gehören auch weitere Regelungen zur bei Krankenhäusern, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und für Selbstständige in der Privaten Kranken­versiche­rung.

Intensivbehandlung darf von Kassen nicht überprüft werden
Änderungen soll es auch im ären Bereich geben. So sollen bei den Abrechnungsprüfungen nicht prüfen dürfen, ob die die Mindest­anforde­run­gen an bestimmte Leistungen erfüllt haben […]

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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