
Die Bundesregierung will weitere Pandemie-Gesetze auf den Weg bringen
Dazu gehören auch weitere Regelungen zur Gesundheitspolitik bei Krankenhäusern, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und für Selbstständige in der Privaten Krankenversicherung.
Intensivbehandlung darf von Kassen nicht überprüft werden
Änderungen soll es auch im stationären Bereich geben. So sollen Krankenkassen bei den Abrechnungsprüfungen nicht prüfen dürfen, ob die Krankenhäuser die Mindestanforderungen an bestimmte Leistungen erfüllt haben […]
Quelle: Deutsches Ärzteblatt