DKG zur großen Krankenhausreform
Krankenhausversorgung wird auf große Kliniken und in städtischen Regionen zentralisiert…
„Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, wie bundesgesundheitsminister Lauterbach seinen Plan von der Zentralisierung der Krankenhausversorgung umsetzen möchte. Die Stichworte dazu sind: Kleinteilige Struktur- und Personalvorgaben sowie mindestfallzahlen als Voraussetzung für die Leistungserbringung und dazu eine Finanzierung, die die Universitätskliniken besonders fördert und Grundversorgungskrankenhäuser benachteiligt. Das Konzept der Vorhaltefinanzierung bleibt ohne Änderung gegenüber dem Arbeitsentwurf und damit wirkungslos im Gesetzespaket bestehen.
Was mit dem Transparenzgesetz startet, wird durch die große krankenhausreform vollendet. Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform ist ein Affront gegenüber den Bundesländern und eine Absage an das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land im Bereich der Gesundheitsversorgung. Die Krankenhausversorgung wird sich nach diesem Gesetzentwurf sehr stark in den größeren Krankenhäusern und verdichteten Regionen konzentrieren. Der aktuell laufende kalte strukturwandel, der bereits den Boden für diesen Umbau der Krankenhauslandschaft bereitet, wird mit dem Gesetzentwurf nicht gestoppt, sondern im Sinne dieses Konzentrationszieles von der Ampelregierung toleriert und weiter tatenlos hingenommen […]