Bundesländer müssen endlich ihrer Pflicht zur Krankenhaus-Finanzierung nachkommen

Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung () geeinigt haben. Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sieben Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die decken aber seit Jahren nur ca. die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur der Investitionskosten verpflichtet sind. […]

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