Ausgleichszahlungen für Kliniken werden verlängert

Freihaltepauschalen werden nun bis Ende März 2022 gezahlt

Kiniken können auch über den Jahreswechsel hinaus Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie für die Behandlung von Covid-19- freihalten. Dafür hat das () die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der erneut geändert. Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristete Regelung gilt nun bis zum 19. März 2022. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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